Ein junger Hund erkundet die Umgebung in der Hundeschule

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Hundeschule Franklin & DOGS aus Essen

Die Bedingungen für unseren gemeinsamen Hundeschulealltag …

Im folgenden informiere ich Sie über die aktuell geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Franklin & DOGS. Mit der Vereinbarung eines Termins oder Buchung eines Kurses der Hundeschule stimmen Sie den unten genannten Bedingungen zu und erklären sich damit einverstanden. – Stand: 25.03.2024

Transparente Bildmarke von Franklin & DOGS

Mit der Vereinbarung eines Termins oder einer Buchung von anderweitigen Leistungen erklären Sie sich mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen von Franklin & DOGS einverstanden.
Die Teilnahme an den Angeboten der Hundeschule erfolgt auf eigenes Risiko. Ich bedanke mich für Ihr Verständnis und freue mich auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit.

AGB & Kundeninformationen zum Hundeschulebetrieb

1. Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen – AGB

Für die Vertragsbeziehung zwischen dem Kunden (Teilnehmer / Hundehalter) und Franklin & DOGS (Hundeschule / Hundetrainer) gelten die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mit der Vereinbarung eines Termins oder Buchung einer Leistung von Franklin & DOGS erklärt sich der Kunde mit den genannten Bedingungen einverstanden.

2. Vertragsabschluss und Inhalt des Vertrages

Mit der Anmeldung für eine Leistung der Hundeschule Franklin & DOGS bietet der Hundehalter den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt mit Annahme seitens Franklin & DOGS verbindlich zustande und bedarf keiner bestimmten Form. Auch Telefonisch oder mündlich vereinbarte Trainings- oder Beratungsstunden gelten als bindender Vertragsabschluss und und sind grundsätzlich verpflichtend. Der Inhalt des Vertrages ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung.

3. Impfschutz und Gesundheitszustand teilnehmender Hunde

3.1 Allgemeiner Gesundheitszustad des Hundes

Der Hundehalter verpflichtet sich nur mit einem gesunden Tier, dass kein Ansteckungsrisiko für andere Personen oder Tiere darstellt, zudem parasiten- und ungezieferfrei ist, an den Angeboten von Franklin & DOGS teilzunehmen.

Über körperliche, krankheits- oder altersbedingte Einschränkungen des Hundes besteht eine Aufklärungspflicht seitens des Hundehalters gegenüber der Hundeschule während des Anmeldeverfahrens, vor Unterrichtsbeginn.

Alle gesundheitlichen und im Verhalten des Hundes auffälligen Veränderungen sind dem Hundetrainer, vor Beginn einer Unterrichtseinheit, eigenständig und ungefragt vom Teilnehmer mitzuteilen. Der Teilnehmer versichert vor Beginn, dass sein Hund körperlich und gesundheitlich den Anforderungen der nächsten Unterrichtseinheit gewachsen ist. Er verpflichtet sich bei auffallenden Einschränkungen des Hundes während einer Einheit sofort und eigenverantwortlich den Hundetrainer zu informieren, um entsprechend Rücksicht auf die vorhandene Einschränkung nehmen zu können oder gegebenenfalls das Training abzubrechen. Im Falle eines Abbruchs berechtigt dies den Kunden nicht zur Verminderung der Vergütung der Trainingseinheit.

Franklin & DOGS behält sich vor, die Anforderungen der Unterrichtseinheiten an die körperlichen Vorraussetzungen und das Alter der teilnehmenden Hunde, sowie an den gegebenen Trainingsablauf anzupassen.

Eine fachkompetente Einschätzung zum Gesundheitszustand Ihres Hundes erhalten Sie bei Ihrem Tierarzt.

3.2 Impfschutz

Jeder Hund muss vor einer Teilnahme an allen Angeboten der Hundeschule (bei Welpen altersentsprechend) über die gängigen und aktuell gültigen Grundimunisierungen bzw. Impfungen verfügen.

Für die Gewährleistung der Impfungen ist der Hundehalter eigenständig verantwortlich. Der Impfpass des teilnehmenden Hundes ist vor der ersten Unterrichtseinheit bei Franklin & DOGS vorzulegen.

3.3 Läufige Hündinnen im Gruppentraining und Kursangebot

Während der Hitzeperiode von unkastrierten Hündinnen ist eine Teilnahme am Gruppentraining und den Kursangeboten von Franklin & DOGS nicht möglich. In diesem Fall wird dem Kunden eine neue Teilnahme im darauf folgenden, gleichwertigen Kurs bzw. Gruppentraining der Hundeschule angeboten. Eine Rückerstattung der Gebühren zuvor gebuchter Leistungen erfolgt nicht und kann auch anteilig nicht zurückgefordert werden.

4. Haftpflichtversicherung & behördliche Meldung des Hundes

Für die Teilnahme an allen Angeboten von Franklin & DOGS muss für jeden Hund eine gültige Haftpflichtversicherung durch den Hundehalter bestehen. Der Kunde verpflichtet sich, vor der Teilnahme an einer Unterrichtseinheit, einen bestehenden Versicherungsschutz seines Hundes sicher zu stellen oder andernfalls eine Teilnahme zu unterlassen.

Der Hundehalter versichert, dass sein Hund behördlich gemeldet ist und er gegebenenfalls über den notwendigen Sachkundenachweis zur Führung seines Hundes verfügt.

5. Dauer der Unterrichtseinheiten und Kurse

5.1 Dauer der Unterrichtseinheiten im Einzeltraining und der Begutachtungstermine

Regulär dauert eine erste Begutachtung des Hundes und eine Unterrichtseinheit im Einzeltraining 90 Minuten. Davon sind 80 Minuten Trainingszeit. 10 Minuten dienen der Nachbesprechung und Protokollierung des Termins mit dem Teilnehmer. Bei Begutachtungsterminen kann sich, falls erforderlich, die Dauer des Termins verlängern. Eine Verlängerung wird, mit den aktuell gültigen Preisen der Hundeschule, zusätzlich in Rechnung gestellt.

5.2 Dauer der Unterrichtseinheiten in der Welpenschule (Einzeltraining)

Regulär dauert eine Unterrichtseinheit in der Welpenschule 60 Minuten. Davon sind 50 Minuten Trainingszeit. 10 Minuten dienen der Nachbesprechung und Protokollierung des Termins mit dem Teilnehmer.

5.3 Dauer der Unterrichtseinheiten im Gruppentraining und den regulären Kursen

Regulär dauert eine Unterrichtseinheit im Gruppentraining und den Kursangeboten 90 Minuten. Davon sind 75 Minuten Trainingszeit. 15 Minuten dienen der Nachbesprechung und Protokollierung des Termins mit den Teilnehmern. Die Dauer der Kurstermine kann in Einzelfällen variiren.

5.4 Verspätungen zu Unterrichtseinheiten seitens des Kunden

Verspätungen des Kunden zur vereinbarten Uhrzeit einer Unterrichtseinheit gehen zu dessen Lasten und berechtigen ihn nicht zur Verminderung der Vergütung.

5.5 Verspätungen zu Unterrichtseinheiten seitens des Hundetrainers

Bei Verspätungen des Hundetrainers zu einer Unterrichtseinheit wird die Trainingszeit entweder im vereinbarten Umfang geleistet und verschiebt sich zeitlich nach hinten oder es wird, in Einzelfällen, nur die erbrachte Trainingszeit in Rechnung gestellt.

6. Durchführung der Unterrichtseinheiten und Kurse

6.1 Ausführungsort der Trainingseinheiten

Franklin & DOGS behält sich vor, die Örtlichkeiten für Unterrrichtseinheiten im Einzel- und Gruppenunterrricht individuell zu bestimmen.

6.2 Gesundheit des Teilnehmers

Der Teilnehmer versichert, dass er körperlich und gesundheitlich den Anforderungen der Unterrichtseinheiten gewachsen ist. Er verpflichtet sich bei auffallenden eigenen Einschränkungen sofort und eigenverantwortlich den Hundetrainer zu informieren, um entsprechend Rücksicht auf die vorhandene Einschränkung nehmen zu können oder gegebenenfalls das Training abzubrechen. Im Falle eines Abbruchs berechtigt dies den Kunden nicht zur Verminderung der Vergütung der Trainingseinheit.

Franklin & DOGS behält sich vor, die Anforderungen der Unterrichtseinheiten den körperlichen Vorraussetzungen und dem Alter des Teilnehmers, sowie dem gegebenen Trainingsablauf anzupassen.

6.3 Kleidung des Teilnehmers

Während der Unterrichtseinheiten ist, zu jeder Jahreszeit, festes Schuhwerk zu tragen. Flip-Flops, lose Sandalen und Stöckelschuhe sind während der Trainingszeiten nicht gestattet.

Bitte kleiden Sie sich praktisch und einer Trainingssituation mit Hund entsprechend. Von riesigen Jacken, baumelden Taschen, zu langen Schals, zu kurzen Röcken, viel Schmuck und sonstigen störenden Kleidungsstücken oder Utensilien wird während der Unterrichtszeit dringend abgeraten.

6.4 Verantwortung für teilnehmende Hunde während der Trainingszeiten

Der Hundehalter ist der rechtmäßige Eigentümer des Hundes. Dieser bzw. eine durch ihn bevollmächtigte Person, die im Namen des Eigentümers stellvertretend handelt, ist während der Unterrichtszeiten bei Franklin & DOGS, im Sinne der §§ 833 / 834 BGB, verantwortlicher Tierhalter und Tieraufseher für den teilnehmenden Hund.

Den Anweisungen des Hundetrainers ist während der Unterrichtseinheiten folge zu leisten.

6.5 Equipment und Ausstattung der teilnehmenden Hunde

Die Sicherheit und Funktionstüchtigkeit von Leine, Halsband, Geschirr und jedem anderen Eqiupment des Hundes ist durch den Teilnehmer, vor jeder Unterrichtseinheit, eigenständig zu überprüfen und zu gewährleisten.

Bei einem Training mit Maulkorb, behält sich Franklin & DOGS vor, den Maulkorb des Teilnehmers während der Unterrichtseinheit durch einen eigenen Maulkorb zu ersetzen.

Franklin & DOGS steht für gewaltfreie und vorwiegend hilfsmittelfreie Hundeerziehung. Die Hundeschule behält sich vor, etwaige vom Teilnehmer geforderten, Hilfsmittel abzulehnen. Dazu gehören insbesondere Starkzwangmittel wie Stachelhalsbänder, Würgeketten oder Stromreizgeräte. Über den Einsatz von situativ vertretbaren Hilfmitteln und die angewandten Trainingsmethoden während der Unterrichtseinheiten entscheidet der Hundetrainer. Bei fehlender Einhaltung oder unerwünschter Gewalt am Hund kann ein Ausschluss des Kunden von der Teilnahme am Angebot der Hundeschule erfolgen. In diesem Fall berechtigt ein Ausschluss den Kunden nicht zur Verminderung der Vergütung bereits gebuchter Leistungen.

6.6 Gefahrenabwehr und Freilauf teilnehmender Hunde

Während der Unterrichtseinheiten gilt reguläre Leinenpflicht. Die teilnehmenden Hunde können auf Empfehlung des Hundetrainers abgeleint werden, sofern es für die Ausbildung notwendig ist. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dabei im öffentlichen Raum die gesetzlichen Bestimmungen gelten. Der Teilnehmer handelt beim ableinen seines Hundes eigenverantwortlich und trägt selbst das Risiko einer etwaigen Ordnungsstrafe oder dem Verlust des Hundes.

Nicht eigene Hunde, insbesondere auch fremde/unbekannte Hunde, sind nicht zu füttern oder anzufassen. Es sei denn dies ist Teil der Ausbildungsinhalte und geschieht auf Anweisung des Hundetrainers.

Direkter Kontakt von angeleinten Hunden ist während der Unterrichtseinheiten nicht erwünscht.
Bitte halten Sie etwa 2 Meter Abstand zum nächsten Teilnehmer. Im öffentlichen Raum gilt dieser Abstand auch zu fremden angeleinten Hunden. Machen Sie Passanten aktiv darauf aufmerksam, dass ein Kontakt an der Leine gerade nicht erwünscht ist.

6.7 Sauberkeit während der Unterrichtseinheiten

Die Kotbeseitigungspflicht der Gemeinden ist im öffentlichen Raum durch den Teilnehmer einzuhalten. Auf dem Trainingsgelände der Hundeschule gilt ebenfalls Kotbeseitungspflicht durch den Teilnehmer. Hier werden Möglichkeiten zur Entsorgung durch Franklin & DOGS zur Verfügung gestellt.

6.8 Ausschluss einer Erfolgsgarantie

Eine Erfolgsgarantie der vereinbarten Trainingsziele oder vermittelten Inhalte in Unterrichtseinheiten wird seitens Franklin & DOGS nicht gegeben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass langfristige Erfolge in erster Linie vom Teilnehmer und seinem Hund abhängig sind. Viele unberechenbare Faktoren, ausserhalb der Unterrichtseinheiten der Hundeschule, können auch kurzfristige Erfolge von Trainingseinheiten wieder aufheben.

7. Haftungsausschluss

Der Teilnehmer ist sich darüber im klaren, dass es während der Teilnahme an Unterrichtseinheiten von Franklin & DOGS zu Beschädigungen an Menschen, Tieren und Sachgegenständen kommen kann. Es gelten folgende Bestimmungen:

Eine Haftung durch Franklin & DOGS tritt nur ein, wenn ein Schaden auf grob fahrlässiges Handeln oder Vorsatz seitens Franklin & DOGS zurück zu führen ist.

Die Haftungsbeschränkungen gelten sinngemäß auch für Mitarbeiter und Beauftragte von Franklin & DOGS.

Franklin & DOGS übernimmt keinerlei Haftung für Personen-, Sach-, oder Vermögensschäden der Teilnehmer und deren Begleitpersonen, die währen der Unterrichtszeit entstehen. Jegliche Begleitpersonen sind durch den Teilnehmer vom Haftungsausschluss, vor der Teilnahme an den Angeboten, eigenständig in Kenntnis zu setzen.

Franklin & DOGS haftet nicht für Schäden an dem zur Ausbildung und Betreuung anvertrauten Tier. Für jegliche Schäden an außenstehenden Personen und Tieren (Dritten), die der teilnehmende Hund während der Unterrichtszeit verursacht, haftet alleine der Tierhalter.

Insbesondere im eigenverantwortlichen Freilauf ist der Teilnehmer verpflichtet auf seinen Hund zu achten um Verletzungen und Schäden jeglicher Art zu vermeiden. Franklin & DOGS übernimmt demnach auch keinerlei Haftung, die durch den Freilauf des teilnehmenden Hundes während der Unterrichtszeiten entstehen.

Für Verletzungen des Körpers, der Gesundheit oder des Lebens von Teilnehmern, Begleitpersonen, außenstehenden Personen und dessen Tiere gelten die gesetzlichen Regelungen.

Die gesetzliche Haftung des Tierhalters bzw. Teilnehmers bleibt von den obigen Regelungen unberührt.

Die Teilnahme an allen Angeboten der Hundeschule erfolgt immer auf eigenes Risiko des Tierhalters bzw. des Teilnehmers. Begleitpersonen handeln immer in eigenem Risiko.

8. Datenschutz, Foto- & Filmaufnahmen während des Hundeschulebetriebs

Der Teilnehmer erklärt sich einverstanden, dass seine Angaben datentechnisch erfasst und zu betriebseigenen Zwecken, zur Kontaktaufnahme oder Kundeninformation u.a. Newsletter genutzt werden dürfen. Der Zusendung eines Newsletters kann jederzeit wiedersprochen werden.

Der Teilnehmer genehmigt, dass während der Unterrichtseinheiten aufgenommene Foto- oder Filmaufnahmen, inhaltlich und zeitlich unbegrenzt, durch Franklin & DOGS zu Trainings-/Vorführungs- und Werbezwecken in Printmedien und im Internet genutzt werden dürfen, sofern er dies nicht ausdrücklich untersagt. Ein Anspruch auf das Foto- oder Filmmaterial seitens des Teilnehmers besteht nicht. Fotos der teilnehmenden Hunde dürfen durch Franklin & DOGS zudem unbegrenzt kommerziel genutzt werden.

Foto- und Filmaufnahmen durch den Teilnehmer sind nur nach ausdrücklicher Genehmigung seitens Franklin & DOGS gestattet und dürfen gegebenenfalls ausschließlich zu eigenen privaten Zwecken des Teilnehmers gespeichert oder verwendet werden. Eine Veröffentlichung oder Vervielfältigung der Aufnahmen ist in keiner Form gestattet. Dies gilt auch für private Social Media Profile.

9. Zahlungsbedingungen

Für alle vereinbarten Leistungen gelten die, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, auf der Homepage www.franklin-and-dogs.de veröffentlichten Gebühren.

9.1 Hundeschule: Einzeltraining &Beratung – Einzelstundenbuchung

Die Zahlung für vereinbarte Einzelcoachings (Beratung und Training) sind vom Teilnehmer nach Rechnungsstellung bar, oder per Überweisung zu entrichten.

9.2 Hundeschule: Einzeltraining – Stundenpakete

Die Zahlung für vereinbarte Stundenpakete (Beratung und Training) sind vom Teilnehmer nach Rechnungsstellung per Überweisung in Vorkasse zu entrichten. Nach Zahlungseingang erhält der Kunde ein Guthaben über den gezahlten Leistungsumfang. Dieses ist ab Zahlungseingang ein Jahr lang gültig. Danach verfällt das gebuchte Guthaben. Das Guthaben eines Stundenkontingents ist nicht übertragbar.

9.3 Absage der Unterrichtstermine durch die Hundeschule

Die vereinbarten Trainingstermine können wetterbedingt nur von der Hundeschule selbst abgesagt oder verschoben werden. Jegliche Terminabsagen seitens der Hundeschule sind für den Teilnehmer kostenlos. Gegebenenfalls wird dem Teilnehmer ein Ersatztermin angeboten.

9.4 Absage der Unterrichtstermine durch den Teilnehmer

Alle vereinbarten Termine müssen durch den Teilnehmer schriftlich abgesagt werden, unabhängig davon welche Umstände eine Teilnahme nicht möglich machen. Eine schriftliche Absage bis 2 Tage vor dem vereinbarten Termin ist für den Teilnehmer kostenlos. Bei Stundenpaketen werden frühzeitig abgesagte Termine durch einen gemeinsam besprochenen Ersatztermin kostenlos nachgeholt. Bei Abwesenheit des Teilnehmers zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne schriftliche Absage, wird die zuvor vereinbarte Leistung voll in Rechnung gestellt. Bei Nichtteilnahme eines vereinbarten Termins, ohne schriftliche Absage, verfällt im Rahmen von Stundenpaketen das dadurch ausgefallene Guthaben seitens des Kunden komplett.

9.4.1 Absage der Unterrichtstermine durch den Teilnehmer am Vortag des vereinbarten Trainingstermins

1 Stunde Training: Für die Absage eines Termins am Vortag wird dem Kunden ein Verdienstausfall von pauschal 30,00 Euro in Rechnung gestellt. Ein Ersatztermin ist nach Zahlungseingang möglich.

1,5 Stunden Training: Für die Absage eines Termins am Vortag wird dem Kunden ein Verdienstausfall von pauschal 44,50 Euro in Rechnung gestellt. Ein Ersatztermin ist nach Zahlungseingang möglich.

Bei Stundenpaketen wird dem Teilnehmer, nach Zahlungseingang des genannten zusätzlichen Rechnungsbetrags bis zum erklärten Zahlungsziel, seitens der Hundeschule ein Ersatztermin angeboten. Andernfalls verfällt das ausgefallene Guthaben des Kunden in vollem Umfang.

9.4.2 Absage der Unterrichtstermine durch den Teilnehmer am Tag des vereinbarten Trainingstermins

1 Stunde Training: Für die Absage eines Termins am Vortag wird dem Kunden ein Verdienstausfall von pauschal 45,00 Euro in Rechnung gestellt. Ein Ersatztermin ist nach Zahlungseingang möglich.

1,5 Stunden Training: Für die Absage eines Termins am Vortag wird dem Kunden ein Verdienstausfall von pauschal 66,75 Euro in Rechnung gestellt. Ein Ersatztermin ist nach Zahlungseingang möglich.

Bei Stundenpaketen wird dem Teilnehmer, nach Zahlungseingang des genannten zusätzlichen Rechnungsbetrags bis zum erklärten Zahlungsziel, seitens der Hundeschule ein Ersatztermin angeboten. Andernfalls verfällt das ausgefallene Guthaben des Kunden in vollem Umfang.

9.4.3 Abbruch/Absage vereinbarter Stundenkontingente seitens des Kunden

In Vorkasse gezahlte Leistungen, welche aus jeglichen Beweggründen seitens des Kunden nicht weiter stattfinden sollen, werden nicht zurück erstattet. Eine Rückerstattung bereits gebuchter Leistungen erfolgt nicht.

9.5 Ausfall der Unterrichtstermine durch Verordnung der Regierung

In Vorkasse gezahlte Trainingseinheiten, welche aufgrund einer Zwangsschließung der Hundeschule durch die Regierung ausfallen, werden nachgeholt sobald wieder Hundeschule-Betrieb stattfinden darf.
Eine Rückerstattung bereits gebuchter Leistungen erfolgt nicht.

10. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung, eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.

11. Stand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen: 25.03.2024

Vertragsstand ist Essen (Nordrhein Westfalen – Deutschland)

Telefon: 01 75 . 3 21 22 12

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